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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen1. Geltung dieser Bedingungen1.1 Diese Bedingungen gelten für die gegenwärtigen und alle zukünftigen Verträge mit unseren Vertragspartnern.
1.2 Allgemeine Bedingungen unserer Vertragspartner binden uns in keinem Fall, auch wenn wir nicht widersprechen.2. Lieferumfang, Probelieferung2.1
Abbildungen und Zeichnungen im Rahmen unserer Angebote sind nur annähernd maßgebend. Weicht eine Bestellung unseres Vertragspartners von unserem Angebot ab, hat er darauf besonders hinzuweisen.

2.2
Über die Verpflichtung hinaus, unseren Vertragspartnern Besitz und Eigentum an dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsgegenstand zu übertragen, trifft uns insbesondere keine Verpflichtung zur Lieferung nicht ausdrücklich bezeichneten Zubehörs oder zur Beratung.

2.3
Am Vertragsabschluß nicht beteiligte Dritte, insbesondere Abnehmer unserer Vertriebspartner, sind nicht berechtigt, irgendwelche Leistungen zu fordern. Dies gilt auch, wenn unser Vertragspartner Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abtritt. Sind auf Seiten unserer Vertragspartner mehrere Personen beteiligt, so haben wir das Recht, an jeden beliebigen einzelnen von ihnen die gesamte Leistung mit Erfüllungswirkung zu bewirken.

2.4
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Die vereinbarten Leistungen können auch durch Dritte vorgenommen werden.

2.5
Leistungs- und Erfüllungsort ist unser Unternehmen. Dies gilt auch, bei Durchführung von Arbeiten für unsere Vertragspartner an anderem Ort.Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner mit Beginn der Versendung über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung durch unser Unternehmen, durch unseren Vertragspartner oder durch dritte Unternehmen erfolgt.

2.6
Die Einhaltung der von uns bestätigten Liefertermine ist abhängig von der Lieferfähigkeit unserer Unterlieferanten. Soweit wir Lieferfristen Angegeben haben, gelten diese annähernd und berechtigen zu angemessenen Verschiebungen, insbesondere bei höherer Gewalt, bei Verschiebungen durch Rohstoffmangel. Zulieferungen von Arbeitskampfmaßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen, von uns nicht verschuldeten Hindernissen. Wird ein Liefertermin schuldhaft um mehr als 2 Wochen überschritten, kann der Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf der Nachfrist unter Ausschluß weitergehender Ansprüche vom Liefervertrag zurücktreten.
Die Lieferung ist stets rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat.

2.7
Probelieferungen erfolgen auf unsere Kosten mit der Maßgabe, daß unseren Vertragspartnern das Recht eingeräumt wird, den Liefergegenstand für die Dauer einer Woche ab Eingang zu prüfen. Nach Ablauf der Wochenfrist ist der Liefergegenstand in einwandfreiem Zustand ohne Gebrauchsspuren und originalverpackt auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners an unser Lager zurückzusenden. Beschädigungen der zur Probe gelieferten Waren gehen auf jeden Fall zu Lasten des Vertragspartners, der auch alle Kosten zu übernehmen hat, die durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben. Sendet der Vertragspartner innerhalb der Wochenfrist die Ware nicht zurück, ist er nach Maßgabe dieser
Bedingungen zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises – einschließlich der Transportkosten – verpflichtet.3. Preise und Zahlungsbedingungen3.1
Unser Zahlungsanspruch entsteht mit Vertragsabschluß und ist spätestens bei der Lieferung fällig, ohne daß bis dahin alle von uns geschuldeten Leistungsbedingungen erfüllt sein müssen. Skontozusagen gelten nur unter der Voraussetzung fristgerechter, vollständiger Zahlung und bedeuten keine Stundung der Zahlungsansprüche.

3.2
Die von unserem Vertragspartner zu erbringende Zahlung ist in der vereinbarten Währung ohne Abzug spesen- und kostenfrei über das von uns Bezeichnete Bankinstitut zu überweisen. Für die Richtigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto maßgeblich.

3.3
Wir sind berechtigt eingehende Zahlungen nach unserem Belieben auf die uns zustehenden Ansprüche gegenüber unserem Vertragspartner zu verrechnen. Vorstehende Regelung gilt auch im Fall der Zahlung aufgrund Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters gemäß § 17 KO.

3.4
Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet unser Vertragspartner ungeachtet der Geltendmachung weiterer Schäden für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 12,50 EURO, die uns entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem amtlichen Diskontsatz der für die vereinbarte Währung zuständigen Zentralbank.

3.5
Das Recht unserer Vertragspartner zur Zurückbehaltung unseres Eigentums, von Zahlungen oder zur Aufrechnung gegen unseren Zahlungsanspruch wird ausgeschlossen, es sei denn, daß der Gegenanspruch von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.4. Lieferung4.1
Die Anlieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Österreich erfolgt mit üblichen Transportmitteln. Die Lieferung erfolgt stets einschließlich der von uns abzuschließenden Transportversicherung zu Lasten unseres Vertragspartners mit Ausnahme der Probelieferungen gemäß 2.7 dieser Bestimmungen.5. Gefahrenübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht5.1
Der Transport der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Risiko und Gefahr unserer Vertragspartner.

5.2
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unmittelbar nach Eingang auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Beschädigte Verpackungen, Verluste und Beschädigungen der Waren auf dem Transport sind von unseren Vertragspartnern gegenüber dem Transporteur bzw. der Transportversicherungsgesellschaft sofort zu melden und die Ansprüche dort zu verfolgen.

5.3
Jede nicht auf dem Transport zurückführende Beanstandung ist uns binnen 3 Tagen schriftlich oder fernschriftlich zu melden, da andernfalls dieGewährleistungsansprüche erlöschen.6. Gewährleistung6.1
Zusicherungen von Eigenschaften sind nur bei schriftlicher Bestätigung von uns gültig. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt Eigenschaften zuzusichern oder verbindliche Angaben zur Verwendbarkeit oder Wirtschaftlichkeit zu machen.

6.2
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir die Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Gewährleistung nicht möglich oder von uns nicht innerhalb angemessener Frist durchgeführt, ist unser Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinaus bestehen keine Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Haftung für Folgeschäden besteht in keinem Fall.

6.3
Die Rücksendung beanstandeter Ware erfolgt nach Freigabe durch uns und auf unsere Kosten. Führt der Vertragspartner ausnahmsweise den Transport selbst durch, hat er nur Anspruch auf Ersatz der Transportkosten, die Entstanden wären, wenn wir den Transport durchgeführt hätten. In diesem Falle ist der Vertragspartner zur sorgfältigen Verpackung der Ware verpflichtet.7. Haftung7.1
Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller unserer aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

8.2
Unser Vertragspartner ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, soweit er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt, jede Verpfändung und Sicherungsübereignung ist unzulässig.

8.3
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns umgehend zu unterrichten, wenn Dritte unseren Eigentumsvorbehalt gefährden, insbesondere die gelieferte Vorbehaltsware pfänden.

8.4
Unser Vertragspartner tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstandenen Forderungen an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Er ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen seiner Kunden mitzuteilen.

8.5
Wir sind berechtigt, während der üblichen Geschäftszeiten jeder Zeit unsere dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren bei unserem Vertragspartner
zu überprüfen. Die Ware wird auf unsere Anforderung getrennt gelagert und deutlich sichtbar als unser Eigentum gekennzeichnet.

8.6
Wir sind berechtigt, die Ware jederzeit zurückzuverlangen, wenn unser Vertragspartner seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt in das Vermögen des Vertragspartners vollstreckt wird oder Scheck- oder Wechselproteste vorliegen. Unser Vertragspartner verliert dann das Recht zum Besitz.

8.7
Die Be- und verarbeitung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erfolgt für uns als Hersteller i.S.d § 950 BGB ohne uns zu verpflichten.

8.8
Übersteigt der Wert der übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen unseren Vertragspartner um mehr als 20 % dann sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners jederzeit bereit, die Sicherungsrechte an den Käufer zurückzuübertragen.9. Allgemeine Bestimmungen9.1
Die Einhaltung aller Fristen und Termine setzt voraus, daß unsere Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllen. Andernfalls verlängern sich Fristen und Termine um einen der verursachten Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

9.2
Unsere Vertragspartner können Rechte und Pflichte aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen, es sei denn, wir haben vorher schriftlich eingewilligt.

9.3
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.4
Wenn unser Vertriebspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Grevenbroich. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
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